Allgemeine Geschäftsbedingungen

Termine für individuelles Coaching

Bitte vereinbaren Sie Termine für individuelles Coaching telefonisch unter 0170 1094984 oder schreiben Sie mir.

Anmeldung zu den Kursen/Retreats

Bitte rufen sie mich an oder schicken Sie mir Ihre verbindliche Kursanmeldung via Internet über das Anmeldeformular. Klicken Sie bitte dafür auf der Seite „Termine“ die entsprechende Gruppe an und füllen die dann erscheinende Anmeldung aus. Sie erhalten von mir daraufhin eine Reservierungsbestätigung.

Für persönliche Gespräche stehe ich gerne zur Verfügung. (0170 1094984)

Der Platz im Kurs ist erst nach Eingang der Teilnahmegebühren auf folgendes Konto gesichert:
Kirsten Tofahrn
Ethik Bank
IBAN: DE52830944950003300269
BIC: GENO DE F1 ETK

Teilnahme und Rücktrittsbedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie Verantwortung für sich selbst übernehmen. Hiermit stellen Sie mich als Einzel- oder Gruppencoach von allen Haftungsansprüchen frei. Bitte sprechen Sie etwaige physische und psychische Erkrankungen im persönlichen Gespräch vor Kursbeginn an.

Bei den Kursen ist ein Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,– Euro möglich. Danach wird die Teilnahmegebühr abzüglich 25.– Euro Bearbeitungsgebühr nur dann erstattet, wenn der frei gewordene Platz durch einen anderen Teilnehmer ersetzt werden kann.

Kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht bei Kursabbruch ungeachtet der Gründe. Sollten Stunden durch Krankheit der Kursleitung ausfallen, wird für einen Ersatz gesorgt. Sollte der Kurs nicht zustande kommen, werden Sie unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert und Ihre Kursgebühr wird zurückerstattet.

Daten zur Erfüllung der Vertragsbeziehung werden ggf. auch an Lieferanten/Dienstleister weitergeleitet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Einzelsitzungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischer Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an Kirsten Tofahrn zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.

Kirsten Tofahrn ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Kirsten Tofahrn aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Kirsten Tofahrn erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.

Kirsten Tofahrn ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.

Kirsten Tofahrn darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein.

Kirsten Tofahrn ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung

Kirsten Tofahrn hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken.

Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Psychologischen Beraterin entsprechend mitzuteilen. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass Kirsten Tofahrn keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Kirsten Tofahrn. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Kirsten Tofahrn behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in.

Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn Kirsten Tofahrn aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Kirsten Tofahrn führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt Kirsten Tofahrn diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.